AGB


I. GELTUNGSBEREICH
1.    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Sie gelten auch für Überlassung von Veranstaltungs- und Konferenzräumen, Durchführung von Veranstaltungen aller Art, Dienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungen, sowie Lieferung und Leistung von Gastronomie jeder Art.
2.    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1.    Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Der Vertrag über Restaurant- und Bankettleistungen kommt durch die Bestätigung des Hotels an den Besteller zustande.
2.    Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.    Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1.    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. die geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4.    Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 6% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6.    In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7.    Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8.    Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
9.   Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf dem Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
IV. Stornierungs-Bedingungen, wenn nicht anders angegeben:
Bis 4 Wochen vor Anreise - kostenlos 
Bis 21 Tage vor Anreise - 25%, bis 14 Tage vor Anreise - 50 %, bis 7 Tage vor Anreise - 75 %, am Anreisetag - 80%
Für Gruppen ab 10 Personen gilt zusätzlich: 50 % Anzahlung des Gesamtbetrages 14 Tage vor Anreise
V. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR TAGUNGEN UND BANKETTS
1.    Soweit in den Räumen W-Lan technisch vorgehalten wird, ist die Nutzung der W-lan Verbindung kostenlos.
2.    Für technische Mängel des Netzbetreibers haftet das Hotel nicht.
3.    Die Einrichtung der Räume wird entsprechend der Bestellung vorgenommen.
4.    Die Entsorgung von Müll und Abfall im üblichen Rahmen ist enthalten. Wird Sondermüll oder unüblich viel Müll zurückgelassen, erfolgt die Entsorgung zu Selbstkosten.
5.    Die normale Stromversorgung ist gewährleistet. Weitere Anforderungen an Energie-Leistungen, soweit diese technisch nicht vorgesehen sind, können Zusatzkosten verursachen.
6.    Falls nichts anderes vereinbart ist, richten wir die Räume nach Ihren Wünschen ein. Umstellarbeiten die kurzfristig gewünscht werden, können zu Selbstkosten in Rechnung gestellt werden.
7.    Bei Bankettveranstaltungen ist in den Preisen die Raummiete, Bedienung, Mehrwertsteuer und das Eindecken enthalten. Ansonsten gelten unsere Raummieten. Die vereinbarten Preise sind fix. Bei Bestellungen, die mehr als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung liegen, wird eine Preisanpassung je nach Markt- und Kostenlage vorbehalten.
8.    Sollten vereinbarte Räume nicht zur Verfügung stehen oder die vom Besteller genannte Personenzahl sich wesentlich (ca. 25%) verringern, kann ein gleichwertiger Raum zur Verfügung gestellt werden. Eine Minderung der vereinbarten Preise kann hieraus nicht abgeleitet werden.
9.    Die Teilnehmerzahl für fest bestellte Essen kann bis 2 Tage vor der Veranstaltung korrigiert werden. Diese Zahl ist Rechnungsgrundlage für die Abrechnung.
10.    Für selbstgelieferten Kuchen berechnen wir einen Gedeckpreis von € 5,00 pro Person. Im Vorfeld der Veranstaltung ist vom Kunden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu unterschreiben, sodass für die eingebrachten Materialien kein Haftungsanspruch gegenüber dem Hotel entstehen kann. Die Verpackung soll mit dem Namen der Veranstaltung beschriftet sein. Durch gesetzliche Vorschriften ist das Hotel gehalten, Speisen und Kuchen dem Veranstalter nach Ende der Veranstaltung mitzugeben oder sofort zu vernichten. Kuchen- und Backbleche sind innerhalb von 2 Tagen abzuholen.
11.    Wenn Flaschengetränke (Wein, Sekt, Mineralwasser etc.) vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach angebrochenen Flaschen.
12.    Sollen bestimmte Getränke nicht auf Gesamtrechnung gehen oder serviert werden, ist dieses im Vorfeld schriftlich festzulegen.
13.    Geschenke, Blumen, Blumengestecke oder sonstige persönliche Dinge sind immer bei Veranstaltungs-Ende mitzunehmen. Eine Haftung wird nicht übernommen.
14.    Aufgrund der Lärmschutzvorschriften weisen wir daraufhin, dass Fenster, Türen und Dachluken zur Nachbarschaft ab 23:00 Uhr geschlossen bleiben und die Belüftung ausschließlich über die technischen Anlagen erfolgt.
15.    Für Beschädigungen und Verlust an Einrichtung und Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Besteller. Dies gilt auch für Dekorationsgegenstände auf den Büfetts.
16.    Bankett-Rechnungen sind nach Erhalt in bar, EC-Karte oder per Überweisung und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
17.    Bei Veranstaltungen, die länger als 1:00 Uhr dauern, ist das Hotel berechtigt, eine Pauschale für zusätzliche Kosten: - bis 50 Personen pro angefangene Stunde Euro 90,00 - ab 50 Personen pro angefangene Stunde Euro 110,00 zu berechnen.
18.    Gerne helfen wir bei der Vermittlung einer Kapelle oder eines Alleinunterhalters. Bitte vereinbaren Sie immer folgende Punkte verbindlich mit Ihren Künstlern: - Beim Transport, Auf- und Abbau der technischen Geräte ist darauf zu achten, dass Wände, Fußböden und Möbel nicht beschädigt werden. Schäden solcher Art gehen zu Lasten des Veranstalters. – Der Besteller legt fest, in welchem Umfang die Musiker Speisen und Getränke auf seine Rechnung erhalten. - Musikdarbietungen sind in den Nachtstunden auf die Interessen der Nachbarn und der Hausgäste auszurichten. Das bedeutet konkret: Ab 23:00 Uhr muss die Lautstärke deutlich reduziert werden.
19.    Wird ohne schriftliche Zustimmung des Hotels eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten.
20.    Ein kompletter „à la Carte-Service“ kann nur gewährt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus Restaurantküche angeboten werden.
22.    Musiker- und Künstlergagen müssen vom Veranstalter direkt mit den agierenden Personen abgerechnet werden. Wenn die Gage im Hotel vorher hinterlegt wird, kann das Hotel die Auszahlung „im Auftrag“ übernehmen. Anfallende GEMA-Gebühren oder andere Abgaben trägt der Veranstalter.
VI. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1.    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Hotels an den Besteller zustande. Das Gleiche gilt auch für alle gastronomischen Veranstaltungen.
2.    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
3.    Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstand. Davon abweichend können folgende Vereinbarungen getroffen werden: Bei Abbestellung durch den Besteller sind mindestens zu zahlen: 59 bis 30 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 30% des vereinbarten Preises 29 bis 14 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 50% des vereinbarten Preises 13 bis 7 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 60% des vereinbarten Preises 6 bis 0 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 80% des vereinbarten Preises Bei einem Rücktritt 60 Tage oder früher vor Anreise ist nur in besonderen Fällen Schadensersatz, bzw. eine Bearbeitungsgebühr zu leisten.
4.    Bei bestellten Essen gilt für die Berechnung immer mindestens die bestellte Personenzahl. Bis zu 2 Tagen vor der Veranstaltung kann die Zahl der bestellten Essen um bis zu 10 % reduziert werden, ohne, dass Kosten entstehen
VII. RÜCKTRITT DES HOTELS
1.    Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist auch das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.    Wird eine vereinbarte oder oben gemäß verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.    Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, - wegen Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - wenn Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden (Bestellers) oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht wurden. - wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung oder der gebuchten Räume den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. - wenn der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. - wenn ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4.    Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VIII. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1.    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3.    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für diese vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
IX. HAFTUNG DES HOTELS
1.    Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Hotels für etwaige Leistungsmängel beschränkt sich auf solche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Besteller ist verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.    Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
3.    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
4.    Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens Euro 3.000,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu Euro 800,-. Höhere Beträge sind mit dem Hotel vorher abzusprechen.
5.    Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
6.    Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Bestimmungen.
7.    Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen und Gästezimmern des Hotels. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern des Hotels, sofern die Gegenstände nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen werden. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltungs- oder Mietzeit unverzüglich zu entfernen.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3.    Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4.    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

        
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